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Peter Wilhelm
Administrator
Alter: 55
Anmeldungsdatum: 11.08.2004
Beiträge: 452
Wohnort: 58730 Fröndenberg

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Verfasst am:
23.08.2006, 20:52 Steuerberatermonopol vor dem Fall...? |
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Guten Abend zusammen,
hier finden wir den gerade veröffentlichten Referentenentwurf für die Novellierung des Steuerberatergesetzes (StBerG).
http://www.wilhelm-data.de/INFO/8.Entwurf-Aenderung-StBerG.pdf
Mich persönlich würden betreffen die neu eingefügten Absätze 5 und 6 zum § 6 sowie die Neufassung des § 8
(Seite 3 unten und Seite 4 der PDF-Datei).
Wie wird jedoch tatsächlich in der Praxis verfahren...?
Mein Berufsverband BVBC titelt auf Seite 1 groß, wie oben im Betreff eingestellt.
Ein Fall aus der Praxis:
Selbstverständlich wird die Buchführung auch bisher schon eingerichtet. D. h. Auswahl des Kontenrahmens und Anlage der entsprechenden Konten. Ebenfalls wird die monatliche U-St-VA erstellt und elektronisch übertragen.
Zum Jahresende gehen die relevanten Daten an den StB zwecks Erstellung des Jahresabschlusses und der Jahressteuererklärungen.
So funktioniert das jedenfalls bei größeren Mandanten! Die Banken akzeptieren ausschließlich diurch den StB erstellte Jahresabschlüsse. Im Kreditwesengesetz finden sich die relevanten Grundlagen.
Und das ist auch in Ordnung so! Die Kooperation zwischen StB und Bilanzbuchhalter vor Ort ist das Beste, was einem Unternehmen passieren kann.
Von daher bedeuten die angedachten Änderungen innerhalb des StBerG nichts weiter als eine Legalisierung von Tätigkeiten, die eh schon ausgeführt werden.
Ich zumindest bin mir darüber im Klaren, daß eiin Bilanzbuchhalter niemals einen StB ersetzen kann. Dazu sind die Aufgabengebiete zu verschieden...
Wo ist also überhaupt der Nutzen für ein Unternehmen, einen selbständigen Bilanzbuchhalter einzusetzen?
Ich will es erklären!
Für kleine Dienstleister mit zwei Aushilfskräften z. B. macht es überhaupt keinen Sinn. Der kann seine 10 Belege pro Monat gleich zum StB geben und dort seine Buchführung erledigen lassen.
Interessant ist ausschließlich der sogenannte Mittelstand. Das Belegvolumen ist zu groß, um es monatlich zum StB zu tragen und gleichzeitig ist das Umsatzvolumen zu gering, um eine Kraft fest einzustellen. Also muß eine Kraft stundenweise her. Stundenweise bekommen Sie aber in aller Regel keine Fachkraft, sondern nur einen 'Buchhalter'. Diese Leute haben oftmals nur geringe Berufserfahrung und die Buchführungen sehen - leider - dementsprechend aus.
Genau hier ist eigentlich das Einsatzfeld des geprüften Bilanzbuchhalters. Aufgrund der möglichen freien Zeiteinteilung kann dieser sich den Einsatz einteilen, bringt die notwendigen Erfahrungen mit und besitzt in aller Regel überdies auch noch umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Kostenrechnung, der Liquiditätsplanung usw. usf. ...
Hinzu kommt, daß die Bezahlung ausschließlich für produktive Zeiten erfolgt!
Ich hoffe, ich konnte ein wenig verdeutlichen, wie die tatsächliche Situation aussieht...
Freundliche Grüße
_________________ Peter Wilhelm
http://www.wilhelm-data.de
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Peter Wilhelm
Administrator
Alter: 55
Anmeldungsdatum: 11.08.2004
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Verfasst am:
24.08.2006, 19:39 Bilanzbuchhalter, anerkannte Finanzjongleure in Unternehmen |
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Guten Abend zusammen,
nachfolgender Text war in der mir heute zugegangenen jüngsten Ausgabe (08/06) der IHK-Zeitschrift Ruhr-Wirtschaft zu lesen:
http://www.wilhelm-data.de/INFO/Bilanzbuchhalter.pdf
Wie heißt es im letzten Absatz u.a.?
Zitat:
...nach dem Willen des Gesetzgebers...
Der Gesetzgeber mag zwar wollen, aber es gibt da immer noch die starke Lobby der Bundessteuerberaterkammer...
Ich werde zu gegebener Zeit weiter berichten.
Freundliche Grüße
_________________ Peter Wilhelm
http://www.wilhelm-data.de
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