Guten Abend zusammen,
nachfolgend eine Zusammenfassung aus steuernetz.de
Zitat:
Gesetzesänderungen
Bundesregierung hat GmbH-Novelle auf den Weg gebracht.
Im Mai diesen Jahres hat das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) zur Stellungnahme zugeleitet. Wegen der großzügigen Frist zur Stellungnahme ist mit einem Regierungsentwurf Anfang 2007 zu rechnen. In Kraft treten könnte die GmbH-Novelle in der zweiten Jahreshälfte 2007. Lesen Sie, was durch das geplante Gesetz zu erwarten ist.
Absenkung des Mindeststammkapitals
Zurzeit beträgt das Mindeststammkapital einer GmbH 25.000--. Dieses soll auf 10.000,-- abgesenkt werden.
Außerdem beträgt zurzeit die Mindeststammeinlage 100,-- und darf nur in Einheiten von mindestens 50,-- aufgeteilt werden. Künftig soll jeder Geschäftsanteil nur noch auf einen Betrag von mindestens 1,-- lauten. Somit können nach dem Gesetzesentwurf vorhandene Geschäftsanteile künftig leichter gestückelt werden.
Beschleunigung des Eintragungsverfahrens
Bisher kann eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand einer verwaltungsrechtlichen Genehmigung bedarf, nur dann eingetragen werden, wenn diese zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Handelsregistereintragung schon genehmigt ist.
Hinweis:
Eine gewerbliche Erlaubnis benötigen beispielsweise Handwerks- oder Gaststättenbetriebe.
In Zukunft soll ausreichen, dass versichert werden kann, dass die Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragt worden ist. Allerdings muss die Erteilung der Genehmigung innerhalb einer bestimmten Frist nach der Eintragung nachgewiesen werden. Ansonsten wird die Gesellschaft von Amts wegen gelöscht.
Hinweis:
Außerdem soll die Gründung einer Einmann-GmbH erleichtert werden. Künftig soll die Stellung besonderer Sicherheiten nicht mehr erforderlich sein.
Ausländischer Verwaltungssitz
Derzeit können zwar Gesellschaften aus anderen EU-Staaten ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen. Für deutsche Gesellschaften besteht diese Möglichkeit jedoch nicht.
Nach dem Entwurf sollen deutsche Gesellschaften auch einen ausländischen Verwaltungssitz wählen können. Der Verwaltungssitz braucht dann nicht mit Sitz laut Satzung übereinstimmen.
Leichtere Übertragungsmöglichkeiten
Zurzeit können bei Errichtung der GmbH nicht mehrere Geschäftsanteile übernommen werden. Das soll geändert werden. Außerdem soll das Verbot, mehrere Teile von Geschäftsanteilen gleichzeitig an denselben Erwerber zu übertragen, entfallen.
Gutgläubiger Erwerb bei Eintragung in Gesellschafterliste
Es soll nur noch derjenige als Gesellschafter gelten, der in die Gesellschafterliste eingetragen ist. Bei Anteilerwerb kann der Erwerber künftig darauf vertrauen, dass die in die Gesellschafterliste Eingetragenen auch tatsächlich Gesellschafter sind. Bleibe die Eintragung mindestens 3 Jahre unbeanstandet, gilt der Inhalt der Liste gegen über dem Erwerber als richtig.
Zustellungsfähige Anschrift
Zur Beschleunigung der Rechtsverfolgung gegenüber Gesellschaften muss in Zukunft eine zustellungsfähige Geschäftsanschrift in das Handelsregister eingetragen werden.
Außerdem ist jeder Gesellschafter bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn die Gesellschaft keinen Geschäftsführer mehr hat. Das soll verhindern, dass infolge des "Abtauchens" der Geschäftsführung ein Insolvenzantrag nicht gestellt werden kann.
Außerdem soll zum Geschäftsführer nicht mehr bestellt werden können, wer gegen zentrale Bestimmung des Wirtschaftsrechts verstoßen hat.
Zum oben rot markierten Abschnitt:
Schön, daß dieses bisher nicht möglich ist... In der EU sind alle gleich, manche allerdings gleicher.
Jeder Gescheiterte* darf sich also mit seiner Ein-Pfund-Ltd. in Deutschland tummeln, umgekehrt ist es bisher nicht möglich...
* Sie haben bitte Verständnis dafür, wenn ich persönlich der Meinung bin, daß das der Hauptgrund für den Ltd.-Wahn ist...
Freundliche Grüße