Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wird die Ansparrücklage durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt.
Es sollen auch weiterhin kleinere und mittlere Unternehmen gefördert werden, aber nur wenn die Investitionsabsicht
tatsächlich verwirklicht wird.
Was es mit dem Investitionsabzugsbetrag im Detail auf sich hat, erfahren Sie in einer Gegenüberstellung hier:
Der einzigste erkennbare Vorteil ist darin zu sehen, daß die Rückstellung nun auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter
gebildet werden darf.
In allen anderen Bereichen wirken sich die weiterhin äußerst restriktiven Vorgaben des Gesetzgebers nachteilig für
den Steuerpflichtigen aus. Insbesondere sei auf die Anforderungen im Hinblick auf die Anschaffung eines KFZ
hingewiesen.